Im Auftrag der Gerichte bin ich als Sachverständiger gemäß §410 ZPO und §79. Abs. 2 StPO tätig.
Neben den gerichtlichen Gutachten kann ein Privatgutachten bei Streitfragen als Bewertungsgrundlage helfen.
Mit der Vereinbarung eines Schiedsgutachtens können Parteien einer rechtlichen Streitigkeit einzelne Rechts- und Tatsachenfragen verbindlich durch einen neutralen Dritten klären lassen.
Unabhängige und herstellerneutrale Beratung sind oft eine gute Entscheidungshilfe bei schwierigen Baufachfragen.
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